Informationen über:
Die Untersuchung von Kanälen der Grundstücksentwässerung (Leseansicht)
- Stand: März 2011
(Druckansicht der Broschüre)
Vortrag von Dipl.-Ing. Joachim
Adams anläßlich der DWA Tagung 25. + 26.01.2010 in Fulda:
Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im
Bereich des Abwasserverbandes Fulda
aus aktuellem Anlass (02.11.2009):
Vorsicht vor Kanalhaien
Aus einigen Kommunen erreicht uns
in letzter Zeit die Nachricht, dass diverse Firmen den Grundstückseigentümern anbieten, eine Kamera-Untersuchung ihrer
Abwasser-Grundleitungen durchführen zu lassen. Leider sind manchmal auch unseriöse Firmen dabei, die mit billigen Lockangeboten
Kanaluntersuchungen anbieten, um anschließend Sanierungsarbeiten auszuführen, die dann zu überhöhten Preisen und oft
unfachmännisch ausgeführt werden. Es wird hierbei auch oft der Eindruck ermittelt, dass dies im Auftrag der jeweiligen Stadt
oder Gemeinde geschehe und nun Vorschrift sei. Auch im Bereich des Abwasserverbandes Fulda haben sich besorgte Bürger und
Bürgerinnen deshalb schon bei uns gemeldet.
Der Abwasserverband Fulda hat als abwasserentsorgungspflichtige Körperschaft für die Stadt Fulda und die Gemeinden Künzell
und Petersberg den gesetzlichen Auftrag gemäß § 43 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb
der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Eine
DIN-Norm regelt, dass diese Untersuchungen und die Nachweiserbringung bis 2015 abgeschlossen sein sollen.
Im Land Hessen steht derzeit die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Begutachtung der Anschlussleitungen und der
Abwassergrundleitungen noch nicht fest. Zur Zeit werden im Rahmen einer neuen Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes
Hessen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten soll, die vorgenannte Bestimmung des Hessischen Wassergesetzes konkretisiert.
Von Seiten des Abwasserverbandes Fulda ist bisher daher noch keine generelle Veranlassung getroffen worden, die Untersuchung
von Grundstücksentwässerungsanlagen und von Hausanschlussleitungen durchführen zu lassen.
Wir empfehlen deshalb allen Hauseigentümern auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt keine
Untersuchungen ihrer Abwasserkanäle durchführen zu lassen. Insbesondere warnen wir vor Haustürgeschäften mit Firmen mit
vermeintlich kostengünstigen Kanaluntersuchungsangeboten. Nach Bekanntgabe der für Hessen vorgesehenen Vorgehensweise im
Rahmen der Eigenkontrollverordnung werden wir die Bürger und Bürgerinnen rechtzeitig über die zu treffenden Maßnahmen
informieren. Im Zweifelsfall rufen Sie uns an, wir beraten und informieren
Sie gerne (Tel. 0661 8397-0, www.abwasserverband-fulda.de).