Kanalsanierung

Auf gesetzlicher Grundlage sind wir verpflichtet, unsere Kanäle in regelmäßigen Abständen einer "Sichtkontrolle" zu unterziehen.

Natürlich können wir für diese Kontrolle niemanden durch einen Kanal mit einem Durchmesser kleiner als 80 Zentimeter kriechen lassen. Statt dessen benutzen wir ein "Kanalfernauge", das ist eine Fernsehkamera auf einem selbstfahrenden Fahrgestell. Entdeckt unser Fachpersonal bei dieser Inspektion Auffälligkeiten im Kanal, werden diese auf Fotos oder einem Videoclip festgehalten. Der bauliche Zustand unseres Kanalnetzes ist teilweise schlecht, hauptsächlich bei den Kanalabschnitten, die zwischen 1955 und 1975 verlegt wurden. Wir werden viel sanieren müssen, um zu verhindern, dass Abwasser in den Untergrund und damit eventuell ins Grundwasser gelangt oder sauberes Grundwasser unsere Abwasseranlagen unnötig belastet. Bis vor wenigen Jahren war es noch umständlich und aufwendig, wenn Kanäle saniert werden mussten. Die Rohre mussten meistens ausgewechselt und dafür die Straßen aufgegraben werden. Massive Verkehrsbehinderungen waren die Folge. Heute gibt es bessere Methoden, bei denen es möglich ist, die Straßendecke unbeschädigt und den Verkehr fast unbehelligt zu lassen. Reicht der Kanalquerschnitt für die anfallenden Abwassermengen aus, können wir in den defekten Kanal Kunststoffrohre oder Schläuche einziehen. Dadurch werden Dichtheit und Standsicherheit gewährleistet.

Darüber hinaus können wir auch "mechanische Facharbeiter", sogenannte hochspezialisierte "Kanalroboter" für Sanierungsarbeiten in die Kanalisation schicken . Diese können in den Kanal hineinragende Anschlussleitungen oder eingewachsene Wurzeln abfräsen.

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