Entwässerungsantrag

Einreichung ihres Entwässerungsantrages

Der Abwasserverband Fulda hatte bisher jede Bauherrschaft aufgefordert, einen Entwässerungsantrag einzureichen, sobald ihm durch die jeweilige Bauaufsicht eine Information über den Eingang des Bauantrags zukam. Diese Aufforderungen werden wir nicht mehr versenden. 
Die Pflicht zur rechtzeitigen Antragstellung liegt bei der Bauherrschaft bzw. den Grundstückseigentümern. 

Wir bitten Sie daher, die unterzeichneten Anträge zur entwässerungstechnischen Genehmigung frühzeitig einzureichen. Sie können Ihren Entwässerungsantrag dem Abwasserverband Fulda postalisch in 1-facher Ausfertigung oder vorzugsweise per E-Mail einreichen. 
Wenn Sie sich für den elektronischen Weg entscheiden, verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

avf-bauantraege@fulda.de

Die Planung berücksichtigt die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die örtlichen Entwässerungsvorgaben.

Dem Antrag auf Entwässerungsgenehmigung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Entwässerungsbeschreibung bzw. Antrag auf Entwässerungsgenehmigung
    gemäß Vordruck des Abwasserverbandes Fulda (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
  • Freiflächenplan und Katasterplan mit Einzeichnung des Vorhabens und der Kanäle bis zum Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal.
  • Grundrisse mit Entwässerungsleitungen (Keller-, Erd- und Dachgeschoss)
  • Gebäudeschnitte inkl. Entwässerungsleitungen mit Bezug zum Hauptkanal und Darstellung der Rückstauebene.

Optional einzureichende Unterlagen:

  • Bei einer abflusswirksamen Fläche von über 800 m² versiegelte Fläche ist mit der Änderung der DIN 1986 seit Dezember 2026 ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 vorzulegen.
  • Bei einer Entwässerungsgenehmigung Im Bereich der Gemeinde Petersberg ist dort die gültige Zisternensatzung zu berücksichtigen.
  • Ansichten

Vielen Dank.

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