Allgemeines

Die Aufgaben des Abwasserverbandes können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Abwasserableitung
  • Abwasserreinigung
  • Klärschlammverwertung

Diese Aufgaben haben sich seit seiner Gründung nicht grundsätzlich verändert. Jedoch ist es technisch viel aufwändiger geworden, diese Aufgaben zu bewältigen. Denn seit 1968, dem Jahr der Verbandsgründung, sind die Anforderungen an die Abwasserentsorgung ganz erheblich verschärft worden. Neue Gesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen des Bundes und des Landes haben unsere Arbeit entscheidend beeinflusst.
Sie haben eines zum Ziel:

Die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen Kommunen und kommunalen Verbände müssen dafür sorgen, dass die Gewässer und damit die Umwelt durch das anfallende Abwasser immer weniger belastet werden.

Was bedeutet das?

Das Abwasser nur mechanisch zu reinigen, das heißt lediglich die festen Stoffe aus dem Abwasser zu entfernen, reichte schon lange nicht mehr aus. Ab Mitte der siebziger Jahre wurde das Abwasser zusätzlich biologisch gereinigt. Neue Anforderungen schrieben dann vor, die für die Gewässer schädlichen Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphor im Abwasser zu reduzieren. Unser Verbandsklärwerk in Fulda-Gläserzell wurde jeweils entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst und ausgebaut.

Die Belastung der Gewässer durch Regenwasser, welches von verschmutzten Flächen abfließt, und durch das Wasser, welches bei starken Niederschlägen zur Entlastung der sog. Mischwasserkanäle direkt in die Gewässer abgeschlagen werden muss, wurde lange verkannt.

Hierauf wurde Anfang der 1990er Jahre reagiert. Das Niederschlagswasser von stark benutzten Flächen war zu reinigen und die im Kanalnetz vorhandenen Regenentlastungsanlagen mussten mit hohem Aufwand an die höheren Anforderungen angepasst werden. Im Zusammenhang mit der Regenwasserbehandlung ist es auch erforderlich bei stärkeren Niederschlägen, den schnellen Abfluss großer Wassermengen zu reduzieren. Verwertung von Niederschlagswasser, Entsiegelung befestigter Flächen und Schaffung von Stauvolumen sind Aufgaben der Zukunft.

Der Gesetzgeber hat uns darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen:

  • Wir müssen die Einleiter in unser Kanalnetz, die sog. Indirekteinleiter, insbesondere Industrie- und Gewerbebetriebe, stärker kontrollieren.
  • Wir erfüllen hohe Qualitätsanforderungen bei der landwirtschaftlichen Verwertung unseres Klärschlamms.
  • Wir haben zu verhindern, dass Abwasser über die Kanäle in das Grundwasser gelangt und umgekehrt dass sauberes Grundwasser in das Kanalsystem eindringt. Das bedeutet: Sämtliche Kanäle müssen geprüft werden, ob sie dicht sind. Zur Sanierung setzen wir vielfach auch modernste Technologie wie z.B. Robotersanierung und Kanalinnenauskleidung (sog. Inliner) ein.

Darüber hinaus beraten wir die Bürger, Betriebe, Bauherren und Architekten in Fragen der Grundstücksentwässerung. Wir prüfen bei Bauanträgen, ob die Gebäudeentwässerung den Anforderungen an Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit entspricht und bescheinigen dies dem Bauherrn.

Rechte und Pflichten des Abwasserverbandes und der Bürger sind in der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes (angelehnt an die Hessischen Mustersatzung) geregelt.

All die Aufgaben, die der Abwasserverband zu erfüllen hat, kosten viel Geld, das letztlich vom Bürger weitgehend über die Abwassergebühr bereitgestellt wird. Wir sehen es daher auch als vorrangiges Ziel an, unsere wichtigen Aufgaben zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen möglichst effektiv und wirtschaftlich zu erfüllen. Aber: Eine saubere Umwelt ist nicht zum Nulltarif zu haben.

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