Zisternen

Reduzierung der Niederschlagswassergebühr bei Zisternen

Bei Betrieb einer Zisterne mit Kanalanschluss und mindestens 1 m³ Fassungsvolumen hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit, die Niederschlagswassergebühr für das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser zu reduzieren.

Die Art der Verwendung sowie das Fassungsvolumen Ihrer Zisterne entscheiden über die Höhe der Reduzierung Ihrer Niederschlagswassergebühr.

Bei der Art der Verwendung unterscheiden wir Zisternen, die „lediglich“ zur Bewässerung des Gartens/Grundstücks genutzt werden (sogenannte „Gartenwasserzisternen“) und/oder Zisternen, die das aufgefangene Niederschlagswasser als Brauchwasser für Toilette, Waschmaschine etc. verwenden (sogenannte „Brauchwasserzisternen“ bzw. „Garten- und Brauchwasserzisternen“).

Die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr beträgt für die

  • Gartenwasserzisterne - 5 m² pro 1m³ Fassungsvolumen
  • Brauchwasserzisterne - 10 m² pro 1m³ Fassungsvolumen
  • Garten- und Brauchwasserzisterne - 11 m² pro 1m³ Fassungsvolumen
    (bei der Verwendung als Brauchwasserzisterne beachten Sie bitte auch die zusätzliche Gebührenpflicht bei Brauchwassernutzung weiter unten)

Beispiel:

Sie besitzen eine Zisterne mit einem Fassungsvolumen von 4m³ und verwenden diese zur Bewässerung des Gartens (Gartenwasserzisterne). Dann reduziert sich Ihre Niederschlagswassergebühr pro Jahr um den Betrag von 4 * 5 = 20 m². Pro m² beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,59 Euro (Stand: 01.01.2019). Somit reduziert sich Ihre Niederschlagswassergebühr um 20 m² * 0,59 Euro = 11,80 Euro.

Bei einer Garten- und Brauchwasserzisterne mit einem Volumen von 4m³, würde sich die Niederschlagswassergebühr um 4 * 11 = 44 m² * 0,59 Euro = 25,96 Euro pro Jahr reduzieren.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsbroschüren unter „Information - Gesplittete Gebühr“.

Gerne stehen wir Ihnen auch unter den Telefonnummern 0661 8397-32 (Herr Roth für die Gemeinde Petersberg) oder 0661 8397-28 (Frau Suppes für die Stadt Fulda und die Gemeinde Künzell) zur Verfügung oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit uns.

Gebührenpflicht bei Brauchwassernutzung aus Zisternen

Wassermengen, die als Brauchwasser aus Zisternenanlagen z.B. zur Einspeisung in Toiletten verwendet und danach der Kanalisation zugeführt werden, sind gemäß Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes Fulda gebührenpflichtig und müssen dem Abwasserverband Fulda gemeldet werden.

Die Gebühr pro m³ entspricht dem jeweils aktuellen Gebührensatz für Schmutzwasser.

Bei Einleitung des gesammelten Niederschlagswasser als Brauchwassers in die Kanalisation besteht die Möglichkeit, zwischen der pauschalen Abrechnung und der Abrechnung nach Messergebnis zu wählen.

a) Abrechnung pauschal

Die Abrechnung erfolgt pauschal nach dem 3-fachen Volumen der Zisterne x Schmutzwassergebühr / m³.

Berechnungsbeispiel bei einem Gebührensatz von 2,15 €/m³ und einem Zisternenvolumen von 5 m³:

5 m³ x 3 x 2,15 €/m³ = 32,25 € Schmutzwassergebühr/Jahr

Hierbei ist kein Einbau eines Zwischenzählers nötig, ein Zählerwechsel aufgrund des Ablaufs der Zählereichung entfällt damit.

b) Abrechnung nach Messergebnis

Das eingeleitete Brauchwasser ist vom Gebührenpflichtigen über einen separaten und gültig geeichten Unterzähler, der nur die zusätzlich eingeleitete Brauchwassermenge misst (z.B. am Zulauf zur Toilette), nachzuweisen. Nach Ablesung des Zählerstandes zum jeweiligen Jahresende ergibt sich aus der gemessenen Wassermenge die zu zahlende Schmutzwassergebühr.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei evtl. Nachspeisung der Zisterne aus dem Frischwassernetz sowie zusätzliche Nutzung des Zisternenwassers z.B. zur Gartenbewässerung u.U. mehrere Unterzähler eingebaut werden müssen, um eine exakte Einleitmenge zu ermitteln und so eine mehrfache Abrechnung der Schmutzwassermenge zu vermeiden.

Bei Ablauf der Eichung des Unterzählers ist ein neuer und gültig geeichter Unterzähler einzubauen und dem Abwasserverband Fulda zur Abnahme zu melden.

Die Kosten für den/die Unterzähler (Zähler, Einbau, Reparatur, Prüfung auf Messgenauigkeit etc.) trägt der Gebührenpflichtige in voller Höhe selbst.

Für weitere Informationen zum Zählereinbau, zur Zählerablesung und Abrechnung der Schmutzwassergebühren rufen Sie uns einfach an!

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