Gebührensatz

Grundstücksanschlusskosten

Die Grundstücksanschlusskosten werden seit dem 01.01.2016 gemäß §12 der Abwasserbeseitigungssatzung nach den tatsächlich entstehenden Kosten abgerechnet.

 

Aktuelle Abwassergebühr (ab 01.01.2023)

Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Abwassergebühren nicht mehr nur nach dem verbrauchten Frischwasser berechnet.

Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich zusammen aus

  • der Schmutzwassergebühr, ermittelt aus der Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Frischwassers, und
  • der Niederschlagswassergebühr, ermittelt aus der Größe von Dach-, Wege-, Hofflächen oder sonstigen befestigten Flächen, den sogenannten Versiegelungsflächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

Die Gebühren betragen:

  • Schmutzwassergebühr (2,50 € / m³)
  • Niederschlagswassergebühr (0,65 € / m²)

Die Abwassergebühren werden zusammen mit den Frischwassergebühren von den Wasserversorgungsbetrieben eingezogen.

Sie erhalten nur eine Rechnung und müssen nur eine Überweisung tätigen. Damit sparen wir Porto-, Personal- und Verwaltungskosten.

Unsere Mitarbeiter sind für Sie da

Herr Klaus Roth


Telefon: 0661 8397-32
Telefax: 0661 89397-37

E-Mail: klaus.roth@fulda.de

Frau Bärbel Suppes


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