Bauherreninformation

Einreichung von Bauantragsunterlagen

 

Sie können Ihre Bauantragsunterlagen dem Abwasserverband Fulda postalisch oder per Email einreichen.
Wenn Sie sich für den elektronischen Weg entscheiden, verwenden Sie bitte folgende Email-Adresse:

avf-bauantraege@fulda.de

Vielen Dank.

Dokumente zum Herunterladen
Merkblätter
Formulare
Übergabeschächte

Wer schon einmal Verstopfung in seinen Abwasserrohren und unappetitliches Abwasser in Kellerräumen oder Souterrainwohnungen stehen hatte, wird die Vorteile eines Übergabeschachtes zu schätzen wissen. Der Übergabeschacht, am Besten vor dem Haus angeordnet, lässt am wirksamsten den Einsatz einer Spüldüse gegen die Verstopfung zu.

Die Spüldüse wird mit Hochdruck-Wasserantrieb gegen die Fließrichtung eingesetzt und baut die Verstopfung Stück für Stück ab bis das Rohr wieder frei ist. Auch bei Schäden an den Grundleitungen können über den Schacht Sanierungs-Roboter für eine Reparatur Schadensbehebung und Sanierung eingesetzt werden.

Da dem Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigung durch Abwasser eine große hygienische Bedeutung zukommt, müssen alle Leitungen, auch jene unter den Gebäuden auf Schäden untersucht und repariert werden.

In Neubaugebieten werden die Hausanschlüsse mit Übergabeschächten im Zuge der Erschließung nach Verlegung der Hauptleitung in den Zufahrtsstraßen durch den Abwasserverband, auf den Baugrundstücken nahe der Grundstücksgrenze erstellt.

Grundstücksentwässerung

Bei sehr starken Regenereignissen, sogenannten urbane Sturzfluten ist bald auch die Kanalisation überlastet, denn die unterirdischen Rohre können für so große Wassermassen nicht ausgelegt werden. Das Wasser staut sich dann durch die Zuleitungen zurück, schlimmstenfalls bis zur Straßenoberkante.

Rückstau passiert im Gebiet des Abwasserverbandes zwar selten, kommt aber vor. Übel dann für jene Häuser, die nicht gegen diesen Rückstau gesichert sind. Wenn Abwasser Kellerräume oder Souterrainwohnungen überschwemmt, ist das nicht nur äußerst unangenehm, es kann auch hohe Schäden an Gebäuden und Einrichtungen zur Folge haben. Zudem ist ein solches Ereignis auch gefährlich, denn durch elektrische Kontakte in Heizungsanlagen oder tiefliegende Steckdosen kann das Wasser unter Strom gesetzt werden.

Rückstau aus der Kanalisation kann aber nicht nur durch sehr starke Regenereignisse sondern auch durch Betriebsstörungen in den Kanälen z.B. durch Verstopfungen verursacht werden.

Die Sicherung eines Hauses gegen Rückstau beginnt bereits in der Planungsphase. Der sachkundige Architekt erkennt bei der Festlegung der Höhenlage des Hauses eine Rückstaugefährdung und plant die Lage der Abwasserleitungen entsprechend.

Die Rohre der Dachentwässerung dürfen nicht in das Gebäude geführt werden. Entwässerungsrohre von Küchen und Sanitärräumen aus den oberen Etagen sollen nach Möglichkeit unter der Kellerdecke befestigt und aus dem Haus geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Bodeneinläufe, Toiletten, Wasch- und Duschbecken, Badewannen und Waschmaschinenabläufe, die unter der Rückstauebene - i. d. R. das Straßenniveau, in dem der Kanal liegt - liegen gefährdet und müssen gesichert werden. Der Fachhandel bietet für jeden Anwendungsfall auch für den nachträglichen Einbau die entsprechenden technischen Einrichtungen an (Bild 3).

In einigen Fällen kann auch eine Kleinhebeanlage (Bild 1 + 2) günstiger sein als eine Sicherung mehrerer einzelner Objekte. Die Vorrichtungen sind sicher und gar nicht teuer. Die Kosten je Einfamilienhaus liegen zwischen 500 und 1.000 Euro. Aber wie bei jeder anderen technischen Einrichtung ist die Funktionssicherheit nur bei fachgerechter Pflege und Wartung der Geräte (mindestens 1 x pro Jahr!) gegeben.

Wir vom Abwasserverband beraten Sie gerne. Sie können aber auch andere Fachleute fragen: Architekten, Ingenieurbüros, Sanitärinstallateure.

Nach der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes aber auch nach der einschlägigen DIN-Norm ist jeder Hausbesitzer selbst dafür verantwortlich, dass sein Keller nicht überflutet wird.

Mangelnde Vorsorge gegen Kanalrückstau durch Wolkenbrüche, Schneeschmelze oder sonstige Stauungen kann teuer werden. Der Abwasserverband leistet entsprechend seiner Satzung für derartig verursachte Schäden keinen Schadensersatz.

Noch eins: Wenn der Himmel seine Schleusen so richtig geöffnet hat und die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann, dann suchen sich die Fluten auch oberirdisch neue Wege. Die können auf Ihr Grundstück (und eventuell in Ihren Keller) führen, wenn das Gebäude tiefer liegt als die Straße. Auch dagegen können Sie sich schützen, zum Beispiel durch erhöhte Lichtschächte oder auch durch eine Schwelle im Kellerniedergang. Natürlich gibt es darüber hinaus im Einzelfall auch noch andere Möglichkeiten der Vorbeugung. Überschwemmte Keller müssen nicht sein.
Wenn Sie Rat brauchen, wie sie sich schützen können, dann fragen Sie uns. Wir geben gerne Auskunft.

Hebeanlagen
Hebeanlagen - Bild 1 bis 3
Close Window